GrundVersicherung

Krankenversicherung in der Schweiz –
Die Leistungen der Grundversicherung

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Das Gesetz über die Krankenversicherung in der Schweiz (KVG) sieht vor, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen zwingend mit einer Grund versicherung bei einer Krankenkasse in der Schweiz versichert sind. Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Leistungen im Falle von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Grund versicherung gewährleistet somit eine qualitativ hoch stehende medizinische Grundversorgung und übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen beim Hausarzt oder Spital sowie für stationäre Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung in Spitälern.

Die Leistungen der Grund versicherung sind durch das KVG Gesetz und den weiterführenden Verordnungen definiert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind somit bei allen Krankenkassen der Schweiz identisch. In der Grund versicherung gilt die volle Freizügigkeit: Eine Krankenkasse darf niemanden zurückweisen, der sich bei ihm versichern will. Der Krankenversicherer darf auch keine Vorbehalte mit Einschränkungen der zu erbringenden Leistungen machen.

Deshalb sollten Sie ihr bestehende Krankenversicherung mit einem Vergleich zu überprüfen. Es besteht meist ein beträchtliches Sparpotenzial von mehreren 100 Franken pro Jahr, welches durch einen Krankenversicherungswechsel realisiert werden kann.

Wesentliche Prämienreduktion können wie folgt erreicht werden

Anpassung der Jahresfranchise

Wenn Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse nur selten in Anspruch nehmen, sollte Sie eine Anpassung der jährliche Franchise (Selbstbehalt) in Betracht ziehen. Eine höhere Jahresfranchise senkt die monatliche Prämienbelastung in erheblichem Ausmass. Derzeit liegt die maximal wählbare Franchise bei CHF 2500.

Hausarztmodell

Mit der Wahl des Hausarzt Modells verzichtet der Versicherte auf die freie Arztwahl. Im Krankheitsfall muss er zunächst immer seinen festen Hausarzt aufsuchen. Diese Regelung gilt immer, ausser bei Notfällen, bei der jährlichen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt. Der Versicherte kann seinen Hausarzt aus der Ärzteliste der Krankenkasse auswählen. Die Hausarztmodelle sind 5 % bis 20 % günstiger als die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Telemedizin

Bei jedem neu auftretenden Gesundheitsproblem muss sich der Versicherte vor dem ersten Arztbesuch zunächst an eine telefonische Beratungsstelle wenden. Die dort engagierten medizinischen Fachpersonen geben Verhaltensempfehlungen ab oder überweisen im Bedarfsfall den Anrufenden an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter. Die Beratungsstellen sind üblicherweise von den Krankenkassen unabhängige Gesellschaften (z. B. Medgate). Telemedizin Versicherte profitieren von Prämienrabatten bis zu 15 % im Vergleich zur Standard Grundversicherung.

HMO

Bei jedem neu auftretenden Gesundheitsproblem muss sich der Versicherte vor dem ersten Arztbesuch zunächst an eine telefonische Beratungsstelle wenden. Die dort engagierten medizinischen Fachpersonen geben Verhaltensempfehlungen ab oder überweisen im Bedarfsfall den Anrufenden an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter. Die Beratungsstellen sind üblicherweise von den Krankenkassen unabhängige Gesellschaften. Telemedizin Versicherte profitieren von Prämienrabatten bis zu 15 % im Vergleich zur Standard Grund versicherung.

Primär werden Leistungen aus der Grund versicherung im Wohnkanton erbracht – falls dies möglich ist. Notfallmässige Behandlungen im Ausland sind dann versichert, wenn eine Rückreise in die Schweiz nicht möglich oder angemessen ist. Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erhalten Versicherte bei einem Aufenthalt in einem EU-Land (z. B. bei Ferienreisen) die medizinisch notwendige Behandlung wie die Bewohner dieses Landes.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von ambulanten Behandlungen bei:

  • Ärzten (inkl. definierte Anwendungen der Komplementärmedizin)
  • Chiropraktoren
  • Personen, die auf Anordung oder im Auftrag von Ärzten Leistungen erbringen (z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Spitex, etc.)
  • Ärztlich verordnete Analysen (z. B. Labor)
  • Behandlung und zeitlich unbegrenzter Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals
  • Pflege zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim
  • Vom Arzt verordnete Medikamente
  • Zahnbehandlungen, die wegen schwerer Krankheit oder Unfall nötig sind
  • Beitrag an ärztlich verordnete Badekuren
  • Beitrag an medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten
  • Unfälle: Gleiche Leistungen wie bei Krankheit, sofern keine Unfallversicherung dafür aufkommt
  • Bei Mutterschaft werden Kontrolluntersuchungen, Entbindung usw. bezahlt

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