Fragen und Antworten

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Kriege ich bei Ihnen wirklich das beste Angebot für meine individuelle Versicherung?

Ja. Durch unsere Unabhängigkeit und die Zusammenarbeit mit allen Versicherern, erlaubt es uns das beste und günstigste Angebot
für Ihre individuelle Versicherung zusammenzustellen. Zudem können Sie aus verschiedenen Offerten frei auswählen.

Wie gross ist die Ersparnis bei Ihren Angeboten gegenüber der Prämie meiner bestehenden Versicherung?

Dies hängt natürlich von den aktuellen Versicherungsbedingungen sowie den versicherten Leistungen ab. Aus Erfahrung wissen wir dass Prämienreduktionen von bis zu 50 % durchaus realistisch sind.

Ich will nur die obligatorische Krankenversicherung. Warum sollte ich wechseln?

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich definiert. Der Deckungsumfang der obligatorischen Versicherung ist demnach bei allen Versicherern gleich.

Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung kann Ihnen wesentliche Vorteile bringen.

  • Wahl eines günstigen Versicherers
  • Massvolle Erhöhung der Franchise
  • Wahl eines Hausarztmodell (HMO) oder einer Versicherungsart mit vorgängigem Anruf (Telemedizin)
  • Vereinfachung und unkomplizierte Behandlung der Abrechnung
  • Höhere Beratungskompetenz beim Kundendienst
  • Kulanz

Je nach Ihrer aktuellen Versicherungssituation können mehrere hundert oder tausend Franken gespart werden.

Wie sind die Kündigungsfristen und wie muss ich vorgehen?

Versicherungswechsel per 1. Juli: Wenn Sie über eine Grundversicherung mit einer ordentlichen Franchise (Erwachsene 300 Franken/Kinder 0 Franken pro Kalenderjahr) und freier Wahl des Leistungserbringers verfügen, können Sie Ihre Krankenversicherung auf den 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Das heisst, Ihr bisheriger Versicherer muss Ihre Kündigung bis spätestens am 31. März erhalten haben. Ein Versicherungswechsel in der Jahresmitte ist nicht möglich, wenn Sie über eine Grundversicherung mit einer höheren Franchise (Erwachsene 500 – 2500 Franken/Kinder 100 – 600 Franken pro Kalenderjahr), oder mit einer eingeschränkten Wahl des Leistungserbringers (Gesundheitsnetzwerk, HMO, Hausarztmodell, telemedizinische Beratung) oder mit einer Bonusversicherung verfügen.

Versicherungswechsel per 1. Januar: Ihr Versicherer muss Ihnen die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. In seinem Schreiben muss er Sie zudem auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. Sie können Ihre Versicherung bis am 30. November kündigen.
Beispiel: Wenn Sie Ihren bisherigen Versicherer für die Grundversicherung wechseln möchten, muss er Ihre Kündigung bis spätestens am 30. November erhalten haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämie erhöht wurde oder Sie eine besondere Versicherungsform (Gesundheitsnetzwerk, HMO, Hausarztmodell, telemedizinische Beratung, wählbare Franchise, Bonusversicherung) abgeschlossen haben. Ausschlaggebend ist, dass der Krankenversicherer Ihnen die neue, vom BAG genehmigte Prämie vor dem 31. Oktober mitgeteilt hat.

Fallen für Ihre Dienstleistung wirklich keine Kosten für mich an?

Unsere Beratungsdienstleistungen sind für Sie völlig kostenlos. Unser Aufwand wird durch die Versicherungsprovisionen gedeckt.

Ich habe noch weitere Fragen zu meiner Krankenkasse.

Gerne an die Mail Adresse info@gute-krankenkasse.ch

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